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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VOLKSHOCHSCHULE STEIERMARK!
1. Präambel 2.7.1 die Kursgebühren aus dem durch eigenen Er- Teilnahmebeitrag um den jeweilig geldwerten Betrag
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: werb erzielten Einkommen bestritten werden reduziert.) wird von der VHS für jede Veranstaltung ge-
„AGBs“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Volks- können und sondert ausgewiesen. Er ist von dem/der TN entweder
hochschule Steiermark, (in der Folge: „VHS“), Köflacher Gasse 2.7.2 keine Gefährdung der eigenen Lebensbedürf- bar vor Ort oder binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung,
7, 8020 Graz, ZVR: 3360 17 361 und ihrem Vertragspartner/ nisse vorliegt. einlangend an das in der Rechnung ausgewiesene Kon-
ihrer Vertragspartnerin, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (in 2.8 Veranstaltungen, die aus mehreren Modulen (Kurs- to ohne Abzug zur Anweisung zu bringen. Unabhän-
der Folge: „TN“) ihrer Veranstaltungen. einheiten) bestehen, bilden eine untrennbare Einheit. gig davon muss der Teilnahmebetrag jedenfalls vor
Die VHS ist ein gemeinnütziger Verein und bietet dem/der TN Ein Vertragsabschluss über einzelne Module (Kursein- Beginn der Veranstaltung vollständig auf dem Konto
insbesondere Kongresse, Bildungsprogramme, Bildungsveran- heiten) ist ausgeschlossen. Es ist für die VHS erforder- der VHS eingelangt sein.
staltungen, Lernhilfe, Events, Seminare, Kurse, Kurzlehrgänge lich, die TN-Anzahl konstant zu halten, um die not- 4.2 Befindet sich der Teilnahmebeitrag am (ersten) Tag der
und Kooperationslehrgänge (in der Folge: „Veranstaltungen“) wendige Interaktion zwischen den TN einerseits und Veranstaltung – auf Grund von Eigenverschulden des/
an. Die VHS ist überwiegend im Bereich der Erwachsenenbil- zwischen den VeranstaltungsleiterInnen andererseits der TN – nicht auf dem Konto der VHS und ist der/
dung tätig und finanziert sich zu einem wesentlichen Teil durch zu gewährleisten. die TN nicht gemäß Punkt 5 vom Vertrag zurückge-
die Einnahmen aus diesen Veranstaltungen. 2.9 Ansprüche des/der TN aus einem Vertrag sind unübertrag- treten und nennt er/sie keine/n Ersatzteilnehmer/in,
Neben diesen AGBs können für die einzelnen Veranstaltungen bar, sofern die VHS dieser Übertragung nicht ausdrücklich oder rückt ein/e TN von der Warteliste (so diese/r für
individuelle Veranstaltungs- sowie Programminformationen schriftlich oder im Rahmen der vorliegenden AGBs zustimmt. diesen Kurs geführt wird) nach, so ist der/die TN un-
bestehen. Diese bilden gemeinsam mit den vorliegenden ter Verlust des Teilnahmerechtes dazu verpflichtet, den
AGBs die Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen der 3. Teilnahmebeitrag gesamten Teilnahmebeitrag umgehend zu bezahlen.
VHS und dem/der TN. Sollten die AGBs und die Veranstal- 3.1 Der Teilnahmebeitrag enthält keine Umsatzsteuer. 4.3 Der/Die TN erklärt sich damit einverstanden, den Zah-
tungs- sowie Programminformationen inhaltlich voneinander 3.2 Im Teilnahmebeitrag sind, sofern die Veranstaltungs- lungsbeleg oder den Erlagschein via E-Mail, Online,
abweichen, gehen die individuelleren Veranstaltungs- sowie sowie Programminformationen nichts anderes vorse- Fax oder per Post zugesandt zu bekommen.
Programminformationen den AGBs vor. hen, die Veranstaltungsunterlagen nicht inbegriffen. 4.4 Der/Die TN verpflichtet sich im Falle des groben Zah-
Ausdrücklich ausgenommen sind zusätzlich erforder- lungsverzuges dazu, die notwendigen Eintreibungs-
2. Vertragsabschluss liche Fachliteratur und Materialien (bspw. Farben, Turn- kosten zu bezahlen.
2.1 Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der VHS ist und/oder Schwimmhilfen und -geräte), Reisekosten,
entweder mit dem Online-Anmeldeformular, abrufbar Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten 5. Rücktrittsrechte
unter www.vhsstmk.at, telefonisch, per Email oder per- allfälliger Bewerbungsverfahren und sonstige Ausla- 5.1 Sofern es sich bei dem/der TN um eine/n Verbraucher/
sönlich am Sitz der jeweiligen VHS – entsprechend der gen (bspw. Kosten für Wiederholungsprüfungen). in iSd § 1 KSchG handelt und der Vertrag außerhalb
Datenschutzerklärung der VHS (abrufbar unter www. 3.3 Der Bildungsscheck der Kammer für Arbeiter und An- der Geschäftsräumlichkeiten der VHS geschlossen
vhsstmk.at/datenschutz) – möglich. Die Anmeldezeiten gestellte für Steiermark (im Folgenden „AK“) iHv EUR wird, hat der/die TN das Recht, binnen 14 Tagen oh-
werden entweder online unter www.vhsstmk.at oder in 60,00 pro Semester (EUR 120,00 pro Bildungsjahr) ne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
einzelnen Veranstaltungs- sowie Programminformati- kann für VHS-Kurse, die in den verschiedenen Veran- Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss zu laufen.
onen im Voraus bekannt gegeben. staltungs- sowie Programminformationen als „bildungs- 5.2 Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktritts- oder
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der AGBs scheckfähig“ bezeichnet sind, eingelöst werden und Widerrufserklärung binnen laufender Frist abgesendet
und der Datenschutzerklärung der VHS zustande. Da- wird vom ausgewiesenen Teilnahmebeitrag in Abzug wird. Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte
von ist eine Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung gebracht. Form gebunden. Das VHS-Widerrufsformular kann un-
zu unterscheiden. 3.4 Der Bildungsscheck kann nur für einen Kurs im jewei- ter www.vhsstmk.at/widerruf abgerufen werden.
2.3 Die Anmeldung ist innerhalb des ausgewiesenen An- ligen – am Bildungsscheck ausgewiesenen – Semester 5.3 Tritt der/die TN vom Vertrag zurück, ist die VHS dazu
meldezeitraumes (abrufbar unter www.vhsstmk.at eingelöst werden. Er kann weiters nicht auf zwei oder verpflichtet, alle von dem/der TN geleisteten Zahlungen
sowie in den jeweils aktuellen Veranstaltungs- sowie mehrere Personen aufgeteilt werden. Sollte ein als „bil- spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktritts-
Programminformationen) telefonisch, persönlich und dungsscheckfähig“ bezeichneter Kurs unter EUR 60,00 erklärung zu erstatten. Ausnahme: Bildungsscheck!
über die Homepage der VHS (abrufbar unter www. kosten, kann bei Einlösen des Bildungsschecks der 5.4 Der/Die TN hat das Recht, bis 7 Tage vor Beginn der
vhsstmk.at) möglich. Die VHS bemüht sich, auch au- Restwert weder als Guthaben in ein darauffolgendes von ihm/ihr gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zu-
ßerhalb des Anmeldezeitraumes eingehende Anmel- Semester übertragen werden noch wird dieser ausbe- rückzutreten. Ein späterer Rücktritt ist ausgeschlossen.
dungen zu berücksichtigen. Bis zur Übermittlung der zahlt. Bei einem Rücktritt innerhalb des Zeitraumes von 21
schriftlichen Bestätigung durch die VHS kann der/die 3.5 Der Bildungsscheck kann ausschließlich an Ehepart- bis 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung ist die VHS
TN aus einer Anmeldung außerhalb des Anmeldezeit- nerInnen, LebensgefährtInnen oder an die mündigen berechtigt, Stornogebühren iHv 50% des Teilnahme-
raumes keinen Anspruch ableiten. Kinder des Eigentümers/der Eigentümerin des Bil- beitrages an den/die TN zu verrechnen. Das kosten-
2.4 Die VHS wird die Anmeldung im ausgewiesenen An- dungsschecks übertragen werden. Die Übertragung lose Rücktrittsrecht gemäß Punkt 5.1 – 5.3 bleibt da-
meldezeitraum bearbeiten (Ausnahme bilden die stei- an ein Kind ist nur möglich, sofern dieses Schüler/in, von unberührt.
rischen Schulferien, hier gilt bei Onlineanmeldungen Präsenz- oder Zivildiener/in ist oder als Student/in Fa- 5.5 Die Stornogebühr (Bezahlung mittels Bildungsschecks
eine Antwortfrist von 20 Werktagen). Binnen dieser milienbeihilfe bezieht. ist hier NICHT möglich!) entfällt, wenn vor Veranstal-
Frist ist der/die TN an seine/ihre Anmeldung gebun- 3.6 Mitglieder der AK, deren nicht erwerbstätige/r Ehepart- tungsbeginn ein/e Ersatzteilnehmer/in genannt wird
den und ein Rücktritt ist unzulässig. Die Rücktrittsrechte ner/in sowie eingetragene/r Partner/in, deren Kinder der den Teilnahmekriterien entspricht oder die Min-
laut Punkt 5 bleiben davon unberührt. iSd Punkt 3.5, BezieherInnen von Leistungen aus der destteilnehmendenanzahl für den jeweiligen Kurs / die
2.5 Die Anzahl der TN einer jeden Veranstaltung ist limitiert. Arbeitslosenversicherung, ASVG-PensionistInnen, die jeweilige Veranstaltung bereits erreicht wurde. Der/Die
Die Vergabe der Teilnahmeplätze erfolgt grundsätzlich nach Mitglieder der AK waren, erhalten auf alle angebotenen TN ist von seiner/ihrer Verpflichtung zur Bezahlung der
dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der VHS. Kurse einen Rabatt iHv 20% auf den Gesamtkurspreis. Stornogebühren (Im Falle des zwingend notwendigen
2.6 Anderslautende Bestimmungen in einzelnen Veranstaltungs- 3.7 Eine gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer Vergün- Nachrückens eines/einer TN) erst mit Bezahlung des
sowie Programminformationen, bspw. eine Reihung nach stigungsmöglichkeiten ist allerdings NICHT möglich! Z. gesamten Teilnahmebeitrages durch den/die Ersatz-
Qualifikation, ein alternativer Start einer Veranstaltung, B.: Das Einlösen eines Rabatts iHv 20% und die gleich- teilnehmer/in befreit.
Ausbildungsstand, Ausbildungserfolg oder das Ergebnis zeitige Inanspruchnahme des AK-Bildungsschecks sind 5.6 Ist die Durchführung der Veranstaltung unmöglich,
eines Aufnahmegespräches, bleiben davon unberührt. NICHT möglich! Ausnahme: Digitalisierungskurse (AK bspw. aufgrund einer Erkrankung oder Absage des/
Die VHS prüft allfällige Zulassungsvoraussetzungen im Extra) der Vortragenden, haben beide Vertragsteile das
Anmeldezeitraum innerhalb von 10 Werktagen. Ein Ver- 3.8 Für eine/n arbeitslose/n TN, der/die vorher der Ar- Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei dem/der
trag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Erfüllung beiterkammer zugehörig war, ersetzt der Bescheid des TN der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag für die
der Zulassungsvoraussetzungen durch die VHS zustande. Arbeitsmarktservices (AMS) den EUR 60,00 Bildungs- Teilnahme an der Veranstaltung binnen 14 Tagen
2.7 Berechtigt zur Buchung sind Personen ab Vollendung scheck. Dieser Bescheid ist bei der jeweiligen Anmel- zurückerstattet wird. Für die Rückerstattung verwen-
des 14. Lebensjahrs. Sofern diese noch nicht volljährig dung zu einer VHS-Veranstaltung vorzulegen. det die VHS dasselbe Zahlungsmittel, dessen sich
sind, ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen der/die TN bedient hat. Bei ausdrücklicher Zustim-
VertreterInnen vorzulegen. Personen, die das 14. Le- 4. Bezahlung mung des/der TN kann ein anderes Zahlungsmittel
bensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig 4.1 Der gesamte Teilnahmebeitrag (Im Falle des Einrei- vereinbart werden, sofern dieses keine Kosten für
sind, bedürfen nicht der Zustimmung der gesetzlichen chens des Bildungsschecks oder durch den berechtigten den/die TN auslöst. Ausnahme: Bildungsscheck!
VertreterInnen, wenn: Bezug eines anderen Rabatts [sh Kapitel 3.] wird der Ein Anspruch auf eine spätere Durchführung der
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