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Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei dem/der 7.2 Ist die VHS durch das rechtswidrige Verhalten des/der
TN der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag für die Teil- TN Ansprüchen Dritter ausgesetzt, bspw. durch eine
nahme an der Veranstaltung binnen 14 Tagen zu- Beschädigung des Veranstaltungsortes, verpflichtet sich
rückerstattet wird. Für die Rückerstattung verwendet der/die TN dazu, die VHS diesbezüglich schad- und
die VHS dasselbe Zahlungsmittel, dessen sich der/die klaglos zu halten.
TN bedient hat. Bei ausdrücklicher Zustimmung des/ 7.3 Die VHS haftet NICHT für Schäden, welche aus einem
der TN kann ein anderes Zahlungsmittel vereinbart von dem/der der Veranstaltungsleiter/in erteilten Rat
werden, sofern dieses keine Kosten für den/die TN oder der Verwertung von in der Veranstaltung erwor-
auslöst. Ausnahme: Bildungsscheck! Ein Anspruch benen Kenntnissen entstanden sind. Der/Die TN nimmt
auf eine spätere Durchführung der Veranstaltung be- zur Kenntnis, dass Vertragsinhalt zwischen dem/der
steht nicht. Sofern die VHS an der Unmöglichkeit der TN und der VHS nicht die Vermittlung der jeweiligen
Durchführung der Veranstaltung kein Verschulden Kenntnisse ist, sondern die Organisation der jeweiligen
trifft, ist der Ersatz von frustrierten Aufwendungen, Veranstaltungen, sodass die jeweiligen VHS-Veranstal-
bspw. in Form von Reise- und Übernachtungskosten, tungsleiterInnen insofern nicht ErfüllungsgehilfInnen der
ausgeschlossen. VHS sind.
5.7 Wird ausschließlich die Abhaltung einzelner Teileinheiten
bzw. Module unmöglich, sind die Vertragsparteien nur 8. Nutzungs- und Urheberrechte
zum Teilrücktritt im Ausmaß der entfallenden Teilein- 8.1 Veranstaltungsunterlagen, die im Zuge einer Veranstal-
heiten bzw. Module berechtigt. Dem/Der TN wird ein tung verwendet werden, sind allenfalls urheberrechtlich
aliquoter Betrag im Verhältnis zwischen den entfallenden geschützt. Der/Die TN erwirbt durch die Teilnahme an
und den durchzuführenden Teileinheiten bzw. Modulen einer Veranstaltung diesbezüglich keine Rechte, insbe-
zurückerstattet, es sei denn, die Veranstaltung als Ge- sondere kein Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,
samtes wird durch den auch nur teilweisen Entfall von Speicherung, Übersetzung, Weitergabe an Dritte oder
einzelnen Einheiten der Veranstaltung für den/die TN Verarbeitung. Der/Die TN ist ausschließlich dazu be-
objektiv wertlos (beispielsweise weil als Folge Zutritts- rechtigt, die ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen
voraussetzungen zu Prüfungen etc. nicht nachgewiesen im Rahmen der Veranstaltung zu verwenden (als Pflicht-
werden können). Auch in diesem Fall entsteht dem/der lektüre, Prüfungsvorbereitung etc.).
TN jedoch aus der nachträglichen Unmöglichkeit kein 8.2 Sollte der VHS durch die rechtswidrige und schuldhafte
Schadenersatzanspruch gegenüber der VHS. Urheberrechtsverletzung eines/einer TN ein Schaden
5.8 Die VHS ist, sofern dies aus organisatorischen Gründen entstehen bzw. sollten gegenüber der VHS diesbezüg-
oder aus Gründen der Qualitätssicherung unumgänglich lich Ansprüche von Dritten erhoben werden, verpflich-
ist, dazu berechtigt, die Vortragenden, die Termine oder tet sich der/die TN, die VHS diesbezüglich schad- und
die Veranstaltungsorte zu ändern. Ist es dem/der TN aus klaglos zu halten.
diesem Grund (Änderung der Termine oder Veranstal-
tungsorte) nicht möglich, an der Veranstaltung teilzu- 9. Kommunikation
nehmen, ist er/sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 9.1 Die Kommunikation zwischen der VHS und dem/der
TN erfolgt primär via Onlinenachrichten, E-Mail, Post
6. Ausschluss einzelner TN von der Veranstaltung und Telefon.
6.1 Die VHS sowie die VHS-VeranstaltungsleiterInnen sind 9.2 Der/Die TN ist dazu verpflichtet, alle Kontaktdaten echt,
dazu berechtigt, den/die TN im Falle einer anhaltenden richtig und vollständig bekannt zu geben. Änderungen
Störung der Veranstaltung, wiederholter Missachtung der Kontaktdaten sind der VHS umgehend schriftlich
der Anweisungen der VHS-VeranstaltungsleiterInnen, bekanntzugeben. Kommt der/die TN dieser Verpflich-
der Gefahr, dass sich der/die TN selbst und/oder an- tung nicht nach, gelten Schreiben als zugegangen, wenn
dere TN in Gefahr bringt oder bei Vorliegen anderer sie an die letzte der VHS bekanntgegebene Adresse/
Gründe, welche die weitere Teilnahme des/der TN aus Telefonnummer übermittelt wurden.
Sicht der VHS oder der VHS-VeranstaltungsleiterInnen 9.3 Der/Die angemeldete TN erklärt sich damit einverstan-
unzumutbar machen, von der weiteren Teilnahme aus- den, dass Informationen und Unterlagen im Zusam-
zuschließen. menhang mit der Veranstaltung per E-Mail (sofern eine
6.2 In einem derartigen Fall findet keine Rückerstattung Mailadresse bei der Anmeldung angegeben wurde), SMS
des Teilnahmebeitrages statt. (sofern eine Mobiltelefonnummer bei der Anmeldung
angegeben wurde) oder per Post übermittelt werden.
7. Schadenersatz 9.4 Die VHS haftet nicht für Schäden, die dem/der TN da-
7.1 Die VHS haftet aus dem Titel des Schadenersatzes aus- durch entstehen, dass diese/r E-Mails, Onlinenachrich-
schließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für ten und/oder SMS und/oder Post nicht oder verspätet
Personenschäden gilt diese Einschränkung nicht. abruft/liest.
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