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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VOLKSHOCHSCHULE STEIERMARK!
1. Präambel eine Antwortfrist von 20 Werktagen). Binnen dieser
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: Frist ist der/die TN an seine/ihre Anmeldung gebun-
„AGBs“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Volks- den und ein Rücktritt ist unzulässig. Die Rücktrittsrechte
hochschule Steiermark, (in der Folge: „VHS“), Köflacher Gasse laut Punkt 5 bleiben davon unberührt.
7, 8020 Graz, ZVR: 3360 17 361 und ihrem Vertragspartner/ 2.5 Die Anzahl der TN einer jeden Veranstaltung ist limitiert.
ihrer Vertragspartnerin, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (in Die Vergabe der Teilnahmeplätze erfolgt grundsätzlich nach
der Folge: „TN“) ihrer Veranstaltungen. dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der VHS.
Die VHS ist ein gemeinnütziger Verein und bietet dem/der TN 2.6 Anderslautende Bestimmungen in einzelnen Veran-
insbesondere Kongresse, Bildungsprogramme, Bildungsveran- staltungs- sowie Programminformationen, bspw. eine
staltungen, Lernhilfe, Events, Seminare, Kurse, Kurzlehrgänge Reihung nach Qualifikation, ein alternativer Start einer
und Kooperationslehrgänge (in der Folge: „Veranstaltungen“) Veranstaltung, Ausbildungsstand, Ausbildungserfolg
an. Die VHS ist überwiegend im Bereich der Erwachsenenbil- oder das Ergebnis eines Aufnahmegespräches, bleiben
dung tätig und finanziert sich zu einem wesentlichen Teil durch davon unberührt. Die VHS prüft allfällige Zulassungs-
die Einnahmen aus diesen Veranstaltungen. voraussetzungen im Anmeldezeitraum innerhalb von
Neben diesen AGBs können für die einzelnen Veranstaltungen 10 Werktagen. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen
individuelle Veranstaltungs- sowie Programminformationen Bestätigung der Erfüllung der Zulassungsvorausset-
bestehen. Diese bilden gemeinsam mit den vorliegenden zungen durch die VHS zustande.
AGBs die Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen der 2.7 Berechtigt zur Buchung sind Personen ab Vollendung
VHS und dem/der TN. Sollten die AGBs und die Veranstal- des 14. Lebensjahrs. Sofern diese noch nicht volljährig
tungs- sowie Programminformationen inhaltlich voneinander sind, ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen
abweichen, gehen die individuelleren Veranstaltungs- sowie VertreterInnen vorzulegen. Personen, die das 14. Le-
Programminformationen den AGBs vor. bensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig
sind, bedürfen nicht der Zustimmung der gesetzlichen
2. Vertragsabschluss VertreterInnen, wenn:
2.1 Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der VHS ist 2.7.1 die Kursgebühren aus dem durch eigenen Er-
entweder mit dem Online-Anmeldeformular, abrufbar werb erzielten Einkommen bestritten werden
unter www.vhsstmk.at, telefonisch, per Email oder per- können und
sönlich am Sitz der jeweiligen VHS – entsprechend der 2.7.2 keine Gefährdung der eigenen Lebensbedürf-
Datenschutzerklärung der VHS (abrufbar unter www. nisse vorliegt.
vhsstmk.at/datenschutz) – möglich. Die Anmeldezeiten 2.8 Veranstaltungen, die aus mehreren Modulen (Kursein-
werden entweder online unter www.vhsstmk.at oder in heiten) bestehen, bilden eine untrennbare Einheit. Ein
einzelnen Veranstaltungs- sowie Programminformati- Vertragsabschluss über einzelne Module (Kurseinheiten)
onen im Voraus bekannt gegeben. ist ausgeschlossen. Es ist für die VHS erforderlich, die
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der AGBs TN-Anzahl konstant zu halten, um die notwendige In-
und der Datenschutzerklärung der VHS zustande. Da- teraktion zwischen den TN einerseits und zwischen den
von ist eine Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung VeranstaltungsleiterInnen andererseits zu gewährleisten.
zu unterscheiden. 2.9 Ansprüche des/der TN aus einem Vertrag sind unübertrag-
2.3 Die Anmeldung ist innerhalb des ausgewiesenen An- bar, sofern die VHS dieser Übertragung nicht ausdrücklich
meldezeitraumes (abrufbar unter www.vhsstmk.at schriftlich oder im Rahmen der vorliegenden AGBs zustimmt.
sowie in den jeweils aktuellen Veranstaltungs- sowie
Programminformationen) telefonisch, persönlich und 3. Teilnahmebeitrag
über die Homepage der VHS (abrufbar unter www. 3.1 Der Teilnahmebeitrag enthält keine Umsatzsteuer.
vhsstmk.at) möglich. Die VHS bemüht sich, auch au- 3.2 Im Teilnahmebeitrag sind, sofern die Veranstaltungs-
ßerhalb des Anmeldezeitraumes eingehende Anmel- sowie Programminformationen nichts anderes vorse-
dungen zu berücksichtigen. Bis zur Übermittlung der hen, die Veranstaltungsunterlagen nicht inbegriffen.
schriftlichen Bestätigung durch die VHS kann der/die Ausdrücklich ausgenommen sind zusätzlich erforder-
TN aus einer Anmeldung außerhalb des Anmeldezeit- liche Fachliteratur und Materialien (bspw. Farben, Turn-
raumes keinen Anspruch ableiten. und/oder Schwimmhilfen und -geräte), Reisekosten,
2.4 Die VHS wird die Anmeldung im ausgewiesenen An- Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten
meldezeitraum bearbeiten (Ausnahme bilden die stei- allfälliger Bewerbungsverfahren und sonstige Auslagen
rischen Schulferien, hier gilt bei Onlineanmeldungen (bspw. Kosten für Wiederholungsprüfungen).
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